Deutschland hat seit dem Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) im Juni 2026 bislang nur vier Asylsuchende nach Italien und Griechenland überstellt. Zwei Personen wurden nach Italien gebracht, zwei weitere nach Griechenland. Das berichtet die „Welt am Sonntag" unter Berufung auf Daten des Bundesinnenministeriums, die auf eine Anfrage der AfD hin mitgeteilt wurden.
Den vier Überstellungen stehen Hunderte Fälle gegenüber, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Italien oder Griechenland als zuständige Länder festgestellt hatte. Warum die Überstellungen in vielen Fällen nicht umgesetzt werden, blieb dem Bericht zufolge zunächst offen. Ebenfalls unbeantwortet sei die Frage, wie die Bundesregierung künftig für mehr Überstellungen sorgen will. Die AfD erklärte, das Innenministerium habe die konkreten Zahlen zu den Abschiebungen erst nach mehreren Nachfragen genannt.
Das Geas sieht grundsätzlich strengere Regeln für Einreise und Asyl vor. Gleichzeitig sollen Länder an den europäischen Außengrenzen wie Italien und Griechenland entlastet werden. Deutschland will nach den vorliegenden Angaben auch in diese Staaten mehr Menschen überstellen. Daraus ergibt sich ein politischer Zielkonflikt, der in Berlin offen ausgetragen wird: Einerseits soll das neue System Verantwortung und Solidarität enger verbinden, andererseits funktioniert die Rücküberstellung in der Praxis kaum.
In der Union ist der Druck groß, mehr Abschiebungen auf den Weg zu bringen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat Migration zu einem zentralen Thema seiner Amtszeit gemacht. Der CDU-Politiker Detlef Seif, der in der Unionsfraktion für Fragen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zuständig ist, sieht auch die EU-Kommission in der Pflicht. Italien habe grundsätzlich zugesagt, Überstellungen aus Deutschland zu ermöglichen, erklärte Seif. Rom halte Deutschland zugleich entgegen, dass deutsche Nichtregierungsorganisationen noch mehr Migranten an Land brächten. Für diese Position äußerte Seif Verständnis.
Der Blick auf die Zahlen für ganz Europa zeigt, dass der Rückgang der Asylanträge kein deutsches Phänomen ist. Von Januar bis September 2026 wurden in der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz 452.969 Asylanträge gestellt — 24,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahlen stehen in einem als vertraulich gekennzeichneten Dokument der EU-Kommission, das auf Daten der EU-Asylagentur EUAA beruht und auf den 1. Oktober 2026 datiert ist. Deutschland ist in dieser Bilanz nur noch das dritte Zielland. Frankreich und Italien liegen vorn. Innenminister Alexander Dobrindt feiert den Rückgang als Erfolg seiner Migrationswende, während Forscher auch auf Abkommen mit Nordafrika und die Lage in den Herkunftsländern verweisen.
An diesem Samstag, dem 24. Oktober, haben an deutschen Flughäfen zahlreiche Menschen gegen Abschiebungen demonstriert. Nach Angaben von Polizei und Veranstaltern fanden Kundgebungen unter anderem in Leipzig/Halle, Frankfurt am Main, Berlin, Köln, München, Düsseldorf und Hannover statt. In Leipzig/Halle versammelten sich nach Veranstalterangaben am Nachmittag rund 500 Teilnehmende, die Polizei sprach von einer geringeren Zahl im mittleren dreistelligen Bereich. Am Flughafen Frankfurt am Main bestätigte die Bundespolizei etwa 300 Teilnehmende. Die Bundespolizei bewertete die Versammlungen überwiegend als friedlich; der reguläre Flugbetrieb wurde demnach nicht wesentlich beeinträchtigt.
Die Aktionen richteten sich gegen Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender, den Ausbau der Abschiebehaft sowie gegen Pläne für spezielle Infrastrukturen zur Rückführung. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Flüchtlingsinitiativen kritisieren Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie den ausgeweiteten Einsatz von Abschiebehaft als unverhältnismäßig und verweisen auf menschenrechtliche Bedenken. Nach Regierungsunterlagen umfassen aktuelle Vorhaben neben gesetzlichen Anpassungen auch planerische Schritte für Rückführungsbereiche an einzelnen Flughäfen.
Parallel dazu ändern sich im Oktober die Regeln für Migranten, die bereits in Deutschland leben. Seit diesem Monat gilt bei der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Arbeitnehmer die Formel „Vertragslaufzeit plus sechs Monate" statt bisher drei Monate. Die Änderung wurde über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung eingeführt und trat am 30. Juli 2026 in Kraft. Wer seine Aufenthaltserlaubnis im Oktober verlängert, sollte prüfen, ob das neue Dokument tatsächlich sechs Monate länger als der Vertrag gültig ist.
Die Bilanz des Tages ist damit zwiespältig: Die Zahl der Asylanträge sinkt in ganz Europa, die Überstellungen im neuen System bleiben aber eine Ausnahme, und auf den Straßen wie an den Flughäfen wächst der Streit darüber, wie hart Deutschland abschieben soll.
Informationen basierend auf Welt am Sonntag / Aktuelly, Länderblick Deutschland und Jux News / EUAA.
